Weitere Fragen
Wie lange gilt der Patentschutz
maximal?
Der Patentschutz gilt maximal
20 Jahre ab Anmeldedatum.
In welchen Ländern gilt
der Patentschutz?
Grundsätzlich gilt der Patentschutz
in den Ländern, in denen das Patent angemeldet wurde. Wurde
z.B. ein Patent nur in Deutschland angemeldet, kann es in
Frankreich frei verwendet werden. Es gibt jedoch vereinfachte
Verfahren, einen Patentschutz in mehreren Ländern zu erwerben;
dies führt zum sog. EP- bzw. WO-Patent.
Wird ein Patent nach
der Anmeldung sofort sachlich geprüft?
Nein, bei der Anmeldung geschieht
nur eine formale Prüfung. Die sachliche Prüfung durch Prüfer
des Patentamts wird erst auf Antrag (Prüfungsantrag)
durchgeführt. Mit dem Prüfungsantrag kann man sich bis zu
7 Jahre ab Anmeldedatum Zeit lassen.
Nach 18 Monaten wird das Patent jedoch "offengelegt",
d.h. es ist als sog. Offenlegungsschrift der
Allgemeinheit zugänglich.
Wird das Patent nach der Prüfung erteilt, so wird es als Patentschrift veröffentlicht.
Danach hat dann Jedermann die Möglichkeit begründeten Einspruch
gegen die Erteilung einzulegen.
Wie lange dauert die
Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beträgt
für deutsche Patente drei Monate ab Erteilung, bei EP-Patenten
neun Monate.
Kosten und Aufwand
für ein Patent ist mir zu hoch, welche Alternativen gibt
es?
Es gibt auch die Möglichkeit,
die Erfindung durch ein Gebrauchsmuster zu
schützen. Gebrauchsmuster werden grundsätzlich nicht sachlich
geprüft und haben eine maximale Schutzrechtdauer von 10 Jahren.
|